Sehr
verehrte Gäste, nachfolgend sind die AGB’s, welche das Rechtsverhältnis
zwischen Ihnen und mir in Bezug auf meine angebotenen Tätigkeiten regeln. |
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3.
Zahlungsbedingungen |
4. Eintrittsgelder |
5. Auftragsstornierungen | |
7. Rücktritt und Kündigung durch mich |
8.
Haftung |
9.
Gerichtsstand |
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1.
Anmeldung und Vertragsabschluss Die
Anfrage durch den Auftraggeber kann telefonisch, mündlich, schriftlich,
per Fax oder Email erfolgen. Bei der Anfrage muss die volle gültige Anschrift sowie die telefonische (mobile) Erreichbarkeit mitgeteilt werden.
Mit der schriftlichen Bestätigung
des Gästeführers und des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung akzeptieren Sie als Auftraggeber meine AGB’s. Vertragsgegenstand
sind Zusammenstellung u. Organisation von Programmen, Gästeführungen,
Reiseleitungen, Seminare, moderierte Weinproben, sonstige touristische
Leistungen und Verkauf von Wein. Der Umfang der von mir zu erbringenden Leistung wird in einer Vorabsprache geregelt. 3.
Zahlungsbedingungen Sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am
Leistungstage direkt bei mir in bar gegen Quittung oder nach vorheriger
Vereinbarung gegen Rechnung. Ich bin Kleinunternehmer i. S. v. §19 UStG (getrennte Ausweisung von MWST ist möglich) 4.
Eintrittsgelder Eintrittsgelder, Fahrtkosten und gesondert bestellte spezielle Führungen z.B. in Museen, Burgen, Schlössern und Parks, die nicht von mir realisiert werden, sind nicht Bestandteil des Honorars und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt. 5.
Auftragsstornierungen Auftragsstornierungen
sollten Sie in jedem Fall schriftlich erklären. Treten Sie vom Vertrag
zurück, werden folgende Ersatzansprüche fällig: ·
Erscheint die Gruppe nicht
zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % 6.
Verspätung der Gruppe Ich bin mindestens fünf Minuten vor dem Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätung der Gruppe wird eine Wartezeit meinerseits von maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt eingeräumt. Erscheint
die Gruppe innerhalb einer Wartefrist von 30 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, so
wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist
gleichfalls zu 100 % fällig. Ich werde jedoch auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, sofern ich nicht anderer Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Nach erfolglosem Ablauf der Wartezeit kann ich die Gruppe als nicht gekommen betrachten und das Ausfallhonorar wird berechnet.
Eine voraussichtliche Verspätung, sobald diese absehbar
ist, muss mir unverzüglich angezeigt werden. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette Honorar fällig. 7.
Rücktritt und Kündigung durch mich Ich behalte mir bei Einwirkung höherer Gewalt sowie bei akuter Erkrankung vor, den Vertrag zu kündigen oder einen anderen Gästeführer mit der Durchführung zu beauftragen. Die AGB’s gelten weiter. Die Teilnahme an den Führungen und Ausflügen erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Rechnung. Der Gästeführer haftet nur für eigenes, vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln. Ansonsten übernimmt er keine Haftung bei Unfällen, gesundheitlichen Problemen der Gäste und anderen Schäden sowie bei Leistungen Dritter. Gerichtsstandort ist Schweinfurt. gez. Albert Kestler 04.07.2010 |
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