Sehr verehrte Gäste, nachfolgend sind die AGB’s, welche das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und mir in Bezug auf meine angebotenen Tätigkeiten regeln.  

2. 
Leistungen
 

3. Zahlungsbedingungen   4. 
Eintrittsgelder
5. Auftragsstornierungen

6. 
Verspätung der Gruppe

7. 
Rücktritt und Kündigung durch mich
 
8. Haftung   9. Gerichtsstand  

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anfrage durch den Auftraggeber kann telefonisch, mündlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.

Bei der Anfrage muss die volle gültige Anschrift sowie die telefonische (mobile) Erreichbarkeit mitgeteilt werden.

Mit der schriftlichen Bestätigung des Gästeführers und des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande.

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung akzeptieren Sie als Auftraggeber meine AGB’s.

2. Leistungen                                                                                          nach oben

Vertragsgegenstand sind Zusammenstellung u. Organisation von Programmen, Gästeführungen, Reiseleitungen, Seminare, moderierte Weinproben, sonstige touristische Leistungen und Verkauf von Wein.

Der Umfang der von mir zu erbringenden Leistung wird in einer Vorabsprache geregelt.

3. Zahlungsbedingungen                                                                           nach oben

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstage direkt bei mir in bar gegen Quittung oder nach vorheriger Vereinbarung gegen Rechnung.

Ich bin Kleinunternehmer i. S. v. §19 UStG (getrennte Ausweisung von MWST ist möglich)

4. Eintrittsgelder                                                                                     nach oben

Eintrittsgelder, Fahrtkosten und gesondert bestellte spezielle Führungen z.B. in Museen, Burgen, Schlössern und Parks, die nicht von mir realisiert werden, sind nicht Bestandteil des Honorars und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt.

5. Auftragsstornierungen                                                                          nach oben

Auftragsstornierungen sollten Sie in jedem Fall schriftlich erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück, werden folgende Ersatzansprüche fällig:
·                    
bis 3 Tage vor der Leistungserbringung kostenfrei 
·                    
bei späterer Stornierung vor der Leistungserbringung wird ein Ausfallhonorar von 75%
          des vereinbarten Honorars berechnet.

·                     Erscheint die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100 %
          in Rechnung gestellt.

                

6. Verspätung der Gruppe                                                                         nach oben

Ich bin mindestens fünf Minuten vor dem Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt.

Bei Verspätung der Gruppe wird eine Wartezeit meinerseits von maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt eingeräumt.

Erscheint die Gruppe innerhalb einer Wartefrist von 30 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, so wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist gleichfalls zu 100 % fällig.

Ich werde jedoch auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, sofern ich nicht anderer Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

Nach erfolglosem Ablauf der Wartezeit kann ich die Gruppe als nicht gekommen betrachten und das Ausfallhonorar wird berechnet.

Eine voraussichtliche Verspätung, sobald diese absehbar ist, muss mir unverzüglich angezeigt werden.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette Honorar fällig.

7. Rücktritt und Kündigung durch mich                                                      nach oben

Ich behalte mir bei Einwirkung höherer Gewalt sowie bei akuter Erkrankung vor, den Vertrag zu kündigen oder einen anderen Gästeführer mit der Durchführung zu beauftragen. Die AGB’s gelten weiter.

8. Haftung                                                                                              nach oben

Die Teilnahme an den Führungen und Ausflügen erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Rechnung. Der Gästeführer haftet nur für eigenes, vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln. Ansonsten übernimmt er keine Haftung bei Unfällen, gesundheitlichen Problemen der Gäste und anderen Schäden sowie bei Leistungen Dritter.

9. Gerichtsstand                                                                                      nach oben

Gerichtsstandort ist Schweinfurt.

gez. Albert Kestler 04.07.2010

AGBs in PDF Format

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